Grundschulförderklasse

  
Herzlich Willkommen
in den Grundschulförderklassen am Standort in Zell – Weierbach
 
 
Die Grundschulförderklasse
 
Die Grundschulförderklasse ist eine staatliche Einrichtung, die der Grundschule zugeordnet ist. Sie ist ein Förderort für schulpflichtige Kinder, die noch nicht schulfähig und ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt sind. Diese Zurückstellung ist dann sinnvoll, wenn das Kind das Schulalter, nicht aber die Schulfähigkeit, erreicht hat. Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder (gemäß § 74 abs. 2 SchG) in einem Jahr zur Grundschulfähigkeit zu führen. Sie ist ein Bindeglied zwischen Kindergarten und Grundschule.
 

Zu unserem Einzugsgebiet gehören folgende Grundschulen:
 
  • Weingartenschule Zell–Weierbach
  • Anne–Frank–Schule, Offenburg
  • Georg–Mosch–Schule, Offenburg
  • Astrid–Lindgren–Schule, Offenburg
  • Grundschule Rammersweier
  • Hubert–Burda–Schule Fessenbach
  • Lorenz–Oken–Schule Bohlsbach
  • Sommerfeldschule Windschläg
  • Grundschule Griesheim
 
Das GFK-Team
An der Weingartenschule in Zell – Weierbach führen wir zwei Grundschulförderklassen mit jeweils 15 bis maximal 20 Kindern.
 
GFKa - Eulenklasse: Fr. Panter (Klassenlehrerin) und Fr. Bürkle
GFKb - Dino-Klasse: Frau Frankenbach (Klassenlehrerin)
 
Telefon GFK: 0781/9482104 (Fr. Frankenbach / Fr. Panter)
 
 
Gründe für eine Zurückstellung vom Schulbesuch
 
  • allgemeine Entwicklungsverzögerung
  • gesundheitliche und körperliche Entwicklung
  • Grob- und Feinmotorik
  • Wahrnehmungsentwicklung
  • Kognition
  • Sprachliche Entwicklung
  • Motivation, Konzentration und Ausdauer
  • Emotionale Entwicklung
  • Gruppenverhalten
  
Die Grundschulförderklasse fördert beim Kind
 
  • soziale Fähigkeiten: Zusammenleben in der Gemeinschaft, das Beachten von Regeln
  • emotionale und empathische Fähigkeiten
  • Konzentration und Ausdauer
  • kognitive Fähigkeiten und logisches Denken
  • sprachliche Entwicklung: Wortschatz, Reime, Laute, Silben, Hören, Zuhören, Erzählen,…
  • mathematische Fähigkeiten: Formen, Mengen, Zahlen
  • Kreativität: Basteln, Malen, Gestalten, Werken
  • Handlungsplanung
  • Grob- und feinmotorische Fähigkeiten: Gleichgewicht, Körperkoordination, Fingerfertigkeit
Die pädagogische Arbeit in der Grundschulförderklasse
 
  • Ermittlung des Förderbedarfs
  • Ganzheitliche und spielerische Förderung
  • Heranführung an die Schulstrukturen
  • Unterstützung von Basiskompetenzen, auf denen schulische Bildung aufbauen kann: Sprachförderung, mathematisches Grundverständnis, Anregung von Denkprozessen, Sozialverhalten, Fertigkeiten im Umgang mit Stift und Schere, kreatives Gestalten
  • Aktivitäten im Jahreskreis: Sporttag, gemeinsam kulturelle Besuche, Adventssingen, Fasnacht, Ausflüge, gemeinsame Feste u.v.m.
  • Zusammenarbeit mit den Eltern: Elternsprechtage, Elternabende
  • Kooperationen mit: Grundschulen, Sonderpädagogischen Beratungsstellen, SBBZ Schwerpunkt Sprache, Ergotherapeuten, Lögopäden, Beratungsstellen, Ergotherapeuten, Psychologen, Sozialpädiatrisches Zentrum Freiburg, Pädaudiologie Freiburg
  
Die Aufnahme in die Grundschulförderklasse
  1. Schulpflichtige Kinder müssen an der Grundschule ihres Wohnorts angemeldet werden
  2. Bei fraglich schulfähigen Kindern entscheidet die Schulleitung, nach Beratung durch die Kooperationskräfte, den Fachkräften der Kindertageseinrichtung und den Eltern über eine Zurückstellung und empfiehlt den Besuch der Grundschulförderklasse
  3. Die Eltern stellen einen Zurückstellungsantrag des Schulbesuchs bei der Schulanmeldung an der zuständigen Grundschule.
  4. Schulleitung und Eltern melden ihr Kind an der für den Wohnort zuständigen Grundschulförderklasse an. Beim Anmeldegespräch in der Grundschulförderklasse können noch keine Zusagen auf einen Schulplatz gemacht werden.
  5. Bei der Entscheidung über die Aufnahme, besonders wenn ein Überhang an Meldungen vorliegt, werden Schulfähigkeitsuntersuchungen, Beobachtungen der Eltern und der Kindertageseinrichtungen herangezogen.
  6. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung, an deren Schule die Grundschulförderklasse ihren Sitz hat, in Zusammenarbeit mit den Fachkräften in den Grundschulförderklassen, den Kooperationslehrkräften und der Beratungslehrerin.
  7. Für Kinder mit Sprachfehlern, mangelnden Deutschkenntnissen, schwacher Begabung oder bei denen eine inklusive Beschulung geeignet erscheint, ist die Grundschulförderklasse kein geeigneter Lernort.
 
Hinweis:
 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Schulplatz in der Grundschulförderklasse.